Prüfung von kraftbetätigten Toren nach ASR A1.7, UVV

Fachgerechte Prüfung Ihrer automatisierten Toranlagen nach aktuellen Arbeitsschutzrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften.

Kraftbetätigte Tore sind in vielen Betrieben unverzichtbare Bestandteile der Infrastruktur. Um die Sicherheit von Mitarbeitenden und Besuchern zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung dieser Tore gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unerlässlich.

Rechtliche Grundlagen

Die ASR A1.7 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben von Türen und Toren in Arbeitsstätten. Sie legt fest, dass kraftbetätigte Tore vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen. Diese Prüfpflicht ergibt sich zudem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den UVV.

Prüfumfang

Die sicherheitstechnische Prüfung umfasst:

  • Visuelle Inspektion: Überprüfung auf sichtbare Schäden oder Verschleiß an mechanischen und elektrischen Komponenten.
  • Funktionsprüfung: Test des ordnungsgemäßen Öffnens und Schließens des Tores sowie der Funktion von Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken und Schaltleisten.
  • Messung der Schließkräfte: Ermittlung der an den Schließkanten wirkenden Kräfte, um sicherzustellen, dass die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden.
  • Überprüfung der Steuerung: Kontrolle der Steuerungsfunktionen und Not-Halt-Einrichtungen.

Befähigte Personen

Die Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Dies umfasst Kenntnisse der relevanten Normen und Vorschriften sowie praktische Erfahrung mit der Prüfung von kraftbetätigten Toren.

Dokumentation

Nach jeder Prüfung ist eine detaillierte Dokumentation zu erstellen, die mindestens folgende Angaben enthält:

  • Datum der Prüfung
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • Ergebnisse der Prüfung
  • Festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen
  • Empfehlungen für weitere Prüfungen oder Wartungen

Diese Dokumentation dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen und muss für eventuelle Kontrollen durch Aufsichtsbehörden bereitgehalten werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Unterlassene oder unzureichende Prüfungen können schwerwiegende Folgen haben, darunter:

  • Erhöhtes Unfallrisiko: Defekte Tore können zu Unfällen mit Personenschäden führen.
  • Rechtliche Konsequenzen: Verstöße gegen die Prüfpflichten können Bußgelder und Haftungsansprüche nach sich ziehen.
  • Versicherungsprobleme: Im Schadensfall kann der Versicherungsschutz gefährdet sein, wenn keine regelmäßigen Prüfungen nachgewiesen werden können.

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