
Installation, Wartung und Prüfung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Professionelle Installation, Wartung und Prüfung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung, um die sichere Evakuierung im Notfall zu gewährleisten.
Not- und Sicherheitsbeleuchtung sind essenzielle Bestandteile des baulichen Brandschutzes, die im Notfall eine sichere Evakuierung ermöglichen. Die ordnungsgemäße Installation, regelmäßige Wartung und Prüfung dieser Beleuchtungssysteme sind daher von größter Bedeutung.
Installation von Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Die Installation sollte stets von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben und Normen erfüllt sind. Dabei sind insbesondere die DIN EN 50172 sowie die DIN VDE V 0108-100-1 zu berücksichtigen, die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen definieren. Eine sorgfältige Planung gewährleistet, dass alle relevanten Bereiche, wie Fluchtwege und Notausgänge, ausreichend beleuchtet sind.
Wartung und Prüfung
Regelmäßige Wartungen und Prüfungen sind unerlässlich, um die Funktionsfähigkeit der Not- und Sicherheitsbeleuchtung sicherzustellen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 konkretisiert die Anforderungen aus §4 der Arbeitsstättenverordnung und legt fest, dass die Verantwortung für die Beschaffenheit und Ausführung von Sicherheitsbeleuchtungen und ihrer Prüfung beim Arbeitgeber liegt. Die Prüfintervalle richten sich nach der Art der Batterieanlage und den Herstellerangaben. Die Ergebnisse der Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren, das mindestens vier Jahre rückwirkend kontrollierbar sein muss. Der Betreiber der Anlage muss eine Person benennen, die für das Führen des Prüfbuches verantwortlich ist.
Gesetzliche Vorgaben und Normen
Die Installation und Wartung von Not- und Sicherheitsbeleuchtung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Neben der DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 sind auch die ASR A3.4/7 sowie die DIN EN 1838 relevant, die Anforderungen an die Beleuchtungsstärke und Ausleuchtung von Rettungswegen festlegen. Zudem fordert §4 der Arbeitsstättenverordnung die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsbeleuchtung durch eine zur Prüfung befähigte Person.
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