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Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen & Toren nach ASR A1.7 /UVV

 

Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore sind meist in Produktions- und Lagerhallen, aber auch in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude vorzufinden. Als Bauprodukte unterliegen sie nicht nur bestimmten technischen Vorgaben, sondern auch einer regelmäßigen Prüfpflicht. Lassen Sie Ihre kraftbetätigten Türe, Tore und Fenster von RH Brandschutz prüfen und kommen Sie so Ihrer Prüfpflicht nach.

 

Was sind kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore?

Per Definition handelt es sich dabei um bewegliche Raumabschlüsse, deren Flügel mit Hilfe eines Motors, also automatisch, bewegt werden können.

Welche Normen und Gesetze regeln die Prüfung?

Die sicherheitstechnischen Anforderungen von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren werden in ASR A1.7 geregelt. Sie enthalten Vorschriften in Bezug auf den Aufbau der Anlage sowie die Kontrolle, Prüfung, Kennzeichnung und Inbetriebnahme. Automatische Toranlagen und Türsysteme sowie kraftbetätigte Fenster müssen gemäß dieser Vorschriften in regelmäßigen Abständen geprüft werden – und zwar stets von einem Sachkundigen.

Bitte beachten Sie, dass neben der Prüfung auch die regelmäßige Wartung von kraftbetätigten Türen und Toren gemäß der Herstellerangaben notwendig ist. Dabei sind die Wartungsintervalle abhängig von den Vorgaben des Anlagenherstellers.

Wann müssen kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore geprüft werden?

Betreiber automatischer Türanlagen und Toranlagen müssen die sicherheitstechnischen Prüfungen gleich mehrmals durchführen lassen. Die Überprüfungen sollen sicherstellen, dass die Sicherheit der Mitarbeiter oder Besucher zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist und dass die automatischen Türanlagen, Tore und Fenster ordnungsgemäß funktionieren. Direkt nach dem Einbau und vor der ersten Inbetriebnahme muss die sachkundige Person die erste verpflichtende Prüfung durchführen. Vorgeschrieben ist also, kraftbetätigte Türen, Tore oder Fenster erstmals überprüfen zu lassen, bevor sie in Betrieb genommen werden.

Hinzu kommen weitere Pflichtprüfungen, die bei normaler Nutzung und normalen Umgebungsbedingungen mindestens einmal jährlich durchgeführt werden müssen. Das Prüfintervall kann sich bei besonderen Beanspruchungen oder nach Defekten auch verkürzen. Die Prüfergebnisse müssen entsprechend dokumentiert und aufbewahrt werden.

Was wird geprüft?

Kontrolliert wird zum einen die Funktionssicherheit, indem die Mechanik und Stabilität der Türen, Fenster und Tore penibel überprüft wird. Zum anderen wird gecheckt, ob die beweglichen Teile, Steuerungen, Schutzeinrichtungen und Antriebe ordnungsgemäß und sicherheitstechnisch einwandfrei funktionieren. Unsere sachkundigen Prüfer verwenden dafür die in der ASR A1.7 festgelegte Messtechnik, mit der unter anderem der zeitliche Kraftverlauf an Schließkanten geprüft wird. Als ausgebildete und zertifizierte Prüftechniker mit Sachkundenachweis führen unsere Mitarbeiter die Prüfung normgerecht und gemäß Arbeitsschutzvorschriften und BG-Regularien durch.

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